Testamentarische Zuwendungen

Mit einer testamentarischen Zuwendung – ganz egal wie groß oder klein sie ist  – helfen Sie, einige der ärmsten Kinder der Welt mit lebenswichtigen Mahlzeiten zu versorgen.

Ein Testament für die Kinder

Sie haben sich schon zu Lebzeiten bei uns engagiert, wofür wir Ihnen nochmals herzlich danken!

Sie können Ihr Lebenswerk krönen, indem Sie Ihr Engagement durch ein Testament zugunsten von Mary’s Meals Deutschland e. V. über den Tod hinaus fortführen.

Ihre Zuwendung trägt dazu bei, dass einige Kinder in den ärmsten Ländern der Welt durch eine Schulspeisung eine Schulbildung erhalten und dadurch Hunger und Elend entkommen können.

Sie können uns auf zwei Wegen in Ihrem Testament berücksichtigen:

  • durch die Einsetzung als (Teil-)Erben, der als Rechtsnachfolger damit alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernimmt oder  
  • durch ein Vermächtnis, wodurch wir einen Anspruch gegen die Erben auf einen Teil des Nachlasses erhalten.

Ihre Testamentsspende ist genauso wie eine Schenkung steuerbefreit und kommt somit vollständig den Kindern zugute.

Sprechen Sie mit uns, wir behandeln Ihren letzten Willen mit höchster Diskretion und Sensibilität.

Sie können uns telefonisch unter 06131 - 275 43 00 oder per E-Mail an Thomas Lütkemeier thomas.luetkemeier@marysmeals.org erreichen.

Kontaktieren Sie uns, um den nächsten Schritt zu machen.

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